TEILNAHMEBEDINGUNGEN

HACKATHON „DENKATHON - ZUM ERHALT DER NACHTKULTUR“

Mit der Anmeldung zum Hackathon „Denkathon-zum Erhalt der Nachtkultur“ akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen sowie deren ausschließliche Geltung.

1. Wer ist Veranstalter?

Veranstalter des Hackathon ist die MAST-JÄGERMEISTER Deutschland GmbH, Jägermeisterstraße 7-15, 38302 Wolfenbüttel, Deutschland (im Folgenden „Jägermeister“)

2. Wer kann teilnehmen und wie nehme ich teil?

Teilnehmen können Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter von Jägermeister, der beteiligten Agenturen und deren Angehörige ist die Teilnahme nicht gestattet. Die kostenlose und verbindliche Anmeldung erfolgt über die Veranstaltungsseite, wo zunächst das Alter abgefragt wird. Weiter geht’s über die Veranstaltungsplattform „Eventbrite“. Bei der Anmeldung sind der Vor- und Nachname sowie die E-Mail-Adresse einzugeben und diese Teilnahmebedingungen zu bestätigen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Teilnahmebestätigung. Durch Registrierung oder Anmeldung oder Teilnahme am Hackathon stimmt der Teilnehmer den hier genannten Regeln sowie ergänzend den Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Datenschutzhinweise von Eventbrite und den Entscheidungen des Veranstalters bedingungslos zu. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich. Jägermeister stellt aus den Teilnehmern Teams zusammen, die gemeinsam an den Aufgaben arbeiten. Es ist natürlich möglich, die Teams zu verlassen und allein oder mit anderen Teilnehmern in einem neuen Team Lösungen zu entwickeln. Während des Hackathon arbeiten die Teilnehmer mit den Tools Slack und Zoom, um sich zu vernetzen und gemeinsam Ideen entwickeln zu können. Für die Nutzung dieser Dienste müssen die Teilnehmer sich separat anmelden.

3. Wann und wie findet der Hackathon statt?

Der Hackathon beginnt am 15.01.2021 um 17:00 Uhr und endet am 17.01.2021 um 17 Uhr. Die Registrierung wird spätestens am 15.01.2021 um 16:00 Uhr geschlossen. Der Hackathon hat eine bestimmte Kapazitätsgrenze für die Teilnehmeranzahl. Der Veranstalter behält sich deshalb zu jeder Zeit vor, die Registrierung zu schließen. Der Hackathon wird virtuell stattfinden. Erforderliche Zoom-Links werden vom Veranstalter rechtzeitig vor der Anmeldung zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn des Hackathons einzufinden. Bei Verspätung eines einzelnen Teilnehmers wird dieser pünktlich zum angegeben Zeitpunkt angefangen und durchgeführt. Teilnehmer müssen ihre eigene Hard- und Software mitbringen, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software. Es darf sowohl kommerzielle als auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software sind die Teilnehmer verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen. Jägermeister behält sich das Recht vor, den Hackathon im Einzelfall aus wichtigem Grund zu verlegen oder abzusagen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel die geringe Teilnehmerzahl. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Hackathon aufgezeichnet wird. Bei der Preisverleihung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass Fotoaufnahmen gemacht werden können. Der Teilnehmer überträgt Jägermeister und seinen verbundenen Unternehmen kostenfrei das ausschließliche, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das Foto- und Filmmaterial in allen denkbaren Medien und Nutzungsarten, auch für Werbezwecke, sowohl selbst zu verwenden als auch an Dritte weitergeben und veröffentlichen zu dürfen. Soweit sich aus den Aufnahmen Hinweise auf die ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich die Einwilligung auch auf diese Angaben. Diese Einwilligung und die damit verbundenen Rechte gelten zeitlich und geografisch unbegrenzt, für die Print- sowie Onlinenutzung. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, schriftlich gegenüber Jägermeister oder dem Filmpersonal zu erklären, dass er nicht mit der Erstellung von Fotound Videoaufnahmen von sich und ihren Bildern einverstanden ist. Die Erklärungen sind schriftlich zu richten an Mast-Jägermeister Deutschland GmbH, Jägermeisterstr. 7-15, 38302 Wolfenbüttel.

4. Was gibt es zu gewinnen?

Der Gewinner erhält 7.500 EUR, der Zweitplatzierte 5.000,00 EUR und der Drittplatzierte 2.500,00 EUR. Der oder die Gewinnerin oder das Gewinnerteam wird von einer Jury am Ende des Hackathon und zwar am 17.01.2021 um 15:00 Uhr ausgewählt. Die genauen Bewertungskriterien und deren Gewichtung werden vom Veranstalter und der Jury vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert und stehen über die gesamte Veranstaltungsdauer transparent zur Verfügung. Die virtuelle Preisverleihung findet am 17.01.2021 um 16:00 Uhr statt. Zuvor, am 17.01.2021, haben die Teilnehmer bis spätestens um 10:00 Uhr Zeit ihr Konzept/Idee (Titel, kurze Beschreibung, Name des Teams und der einzelnen Teammitglieder + Video-Präsentation) über Slack hochzuladen. Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unvollständig, unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmer und Teams stellen bitte sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind. Der Gewinner oder das Gewinnerteam wird über E-Mail über den Gewinn benachrichtigt. Der Gewinn wird an die von der Einzelperson oder an die vom jeweiligen Gewinnerteam gemeinsam bestätigte Kontonummer überwiesen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf ein Konto einer Bank in der EU. Der Gewinner ist hierfür verpflichtet, sich innerhalb von vier Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung bei Jägermeister zu melden und seine erforderlichen Bankdaten mitzuteilen. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall wird die Jury einen anderen Gewinner wählen. Ein Barauszahlung ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden. Ein Anspruch auf eine Gewinnentscheidung besteht nicht.

5. Welche Verhaltensregeln gibt es?

Der Teilnehmer hat alles zu unterlassen, was andere Teilnehmer oder Mitarbeiter des Veranstalters oder seiner Beauftragten behindern könnte. Die Teilnehmer gehen auf den jeweiligen Plattformen, wie Slack oder Zoom respektvoll miteinander um. Jägermeister behält sich bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen das Recht vor, Teilnehmer vom Hackathon auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern. Jägermeister ist ferner berechtigt, Teilnehmer vom Hackathon auszuschließen, wenn diese sich respektlos gegenüber anderen Teilnehmern verhalten, insbesondere sich herabsetzend, beleidigend, rassistisch oder pornographisch äußern, oder den Hackathon durch Störungen, z.B. technischer Art, gefährden oder behindern. Sollte die Durchführbarkeit des Hackathons nach Ermessen des Veranstalters gefährdet sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, den Hackathon a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen oder c) den Hackathon zu beenden ohne Preise zu verteilen.

6. Welche Rechte werden an Jägermeister übertragen?

Die Konzepte, Ideen, Formate, Präsentationen, Software-Lösungen oder Ergebnisse in anderer Form (zusammen „Ergebnisse“), die während und/oder anlässlich des Hackathons geschaffen werden, können von Jägermeister verwendet werden, unabhängig davon, ob die Ergebnisse urheberrechtlich oder über gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Designschutz oder Marken, schutzfähig sind. Durch Abgabe des Beitrags gewährt der Teilnehmer bzw. gewähren die Teilnehmer (bei gemeinschaftlich erstellten Ergebnissen) dem Veranstalter an den vom Teilnehmer beim Hackathon erstellten Arbeitsergebnissen ausschließliche weltweite, unwiderrufliche, lizenzfreie, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrechte auf alle heute und zukünftig bekannten Nutzungsarten ein d.h. insbesondere beispielhaft und nicht abschließend zur Verwertung und Veröffentlichung der Ergebnisse in der online und offline Werbung, auf den Webseiten und social Media Kanälen von Jägermeister und den mit Jägermeister nach analog §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen, zur redaktionellen Verwendung, zur Umsetzung, Bearbeitung und Weiterentwicklung der Ergebnisse sowie zur Verbindung der Ergebnisse mit anderen urheberrechtlich geschützten Werken, mit Marken, Patenten und sonstigen Schutzrechten. Ein Anspruch auf Nennung des Nutzungsrechtsinhabers besteht nicht. Den Teilnehmern ist es untersagt, die Logos oder Marken von Jägermeister außerhalb des Hackathons zu nutzen oder darzustellen. Das gleiche gilt für die bereitgestellten Technologien oder IP-Adressen. Der Hackathon findet online statt. Jägermeister wird das Geschehen und die Teilnehmer aufzeichnen, um daraus ein Video oder mehrere Videos und Fotos zu kreieren und diese redaktionell oder in der Werbung verwenden. Der Teilnehmer räumt daher Jägermeister das Recht ein, die vom Teilnehmer aufgenommen Videos und Fotos, Namen und Profilbilder zu Zwecken der redaktionellen Berichterstattung sowie Werbung in allem Online- und Offline-Medien, insbesondere auf den Webseiten und Social Media Kanälen von Jägermeister, zu verarbeiten, bearbeiten und zu nutzen. Der Teilnehmer räumt dieses Recht weltweit, unwiderruflich, lizenzfrei übertragbar, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, d.h. nicht begrenzt auf Werbung für diese Kampagne oder auf ein bestimmtes Medium, ein. Mit dem Hochladen und dem Versenden der Ergebnisse an Jägermeister erklärt der Teilnehmer, dass es sich um von ihm selbst geschaffene Ergebnisse handelt und er sämtliche Rechte an den betreffenden Ergebnissen besitzt sowie berechtigt ist, die Ergebnisse bzw. die erforderlichen Rechte daran zum Zwecke der Nutzung und Verwertung Jägermeister einzuräumen. Jägermeister treffen keinerlei Erkundungspflichten betreffend solche Umstände. Der Teilnehmer stellt Jägermeister von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte auf Grund der Verwertung und Nutzung der Ergebnisse erheben, einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

7. Wie haftet Jägermeister?

Eine Schadensersatzpflicht von Jägermeister besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Jägermeister auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet Jägermeister für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Hackathons überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Hackathon entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl von Jägermeister als auch von deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Für Schäden des Teilnehmers aufgrund von Verlust von Daten haftet Jägermeister nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige, vollständige und dem Wert der Daten angemessen häufige Sicherung aller relevanten Daten durch den Teilnehmer vermieden worden wären. Jägermeister ist unter keinen Umständen für technisches Versagen, Fehlfunktionen oder sonstige Probleme verantwortlich, die zum Verlust Einreichung oder zu einer fehlerhaften Registrierung führen.

8. Welche Datenschutzregeln gelten?

(1) Die vom Teilnehmer mitgeteilten erforderlichen personenbezogenen Daten werden bei der Anmeldung und Vermittlung von Eventbrite (www.eventbrite.de) und ansonsten von Jägermeister zum Zwecke der Durchführung des Hackathons, zur Gewinnvergabe und soweit dies notwendig ist, zur Verwertung der in den Teilnahmebedingungen eingeräumten Nutzungsrechte an den Ergebnissen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Hierbei kann es sich insbesondere um folgende Daten (nachfolgend „Registrierungsdaten“) handeln: • Vor- und Nachnamen • Geburtsdatum • Anschrift • E-Mail-Adresse • Gegebenenfalls Telefonnummer. Diese Daten werden von Jägermeister ausschließlich zur Durchführung des Hackathons verwendet, d.h. zur Ermittlung und Kontaktaufnahme mit den Teilnehmern, es sei denn ein Teilnehmer registriert sich für unseren regulären JägerPost-Newsletter. Jägermeister weist ausdrücklich darauf hin, dass die Inanspruchnahme des Newsletters und die damit einhergehende Einwilligung für die Zusendung von Werbe-E-Mails nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Hackathon ist. Der Teilnehmer erklärt sich bis auf jederzeitigen Widerruf damit einverstanden, dass Jägermeister die von ihm im Zuge der Anmeldung zum Hackathon und im Verlauf des Hackathons erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers für die Durchführung des Hackathons, zur Gewinnvergabe und soweit dies notwendig ist, zur Verwertung der eingeräumten Nutzungsrechte an den Ergebnissen erhebt, verarbeitet und auf elektronischen Datenträgern speichert sowie an die Dienstleister, die zur Durchführung des Hackathons von Jägermeister beauftragt worden sind übermittelt. Dabei handelt es sich um die beauftragten Agenturen la red GmbH, Lobeckstraße 36-40,10969 Berlin und VIBELAB B.V., 1031 KS, Amsterdam, the Netherlands, at Rapenburg 97 2. Jägermeister hat mit Eventbrite und ggf. anderen Dritten einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Eine gezielte Übermittlung der personenbezogenen Daten durch Jägermeister in ein sog. Drittland ist nicht geplant; gleichwohl ist natürlich bei Internetseiten nicht ausgeschlossen, dass diese auch aus Ländern aufgerufen werden, die über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen. Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist zunächst der Vertrag (Anmeldung zum Hackathon), Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Sollten während des Hackathons Film- und Fotoaufnahmen erfolgen, ist Rechtsgrundlage die Einwilligung der Teilnehmer, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Der Zweck ist die Durchführung des Hackathons bei der Verarbeitung der Aufnahmen die bessere Außendarstellung der Marke Jägermeister und die Öffentlichkeitsarbeit. Im Hinblick auf die Verwendung der Daten in Printprodukten gehen die Parteien zudem davon aus, dass diese Datenverarbeitung auch auf Basis einer Interessenabwägung zulässig ist und Jägermeister im Falle eines Widerrufs der Einwilligung bzw. eines Widerspruchs zumindest die bereits gedruckten Printdokumente weiterverwenden kann. Die Daten werden im Rahmen des Hackathons an insoweit eingebundene Dienstleister weitergegeben. Jägermeister hat mit Eventbrite und ggf. anderen Dritten einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Eine gezielte Übermittlung der personenbezogenen Daten durch Jägermeister in ein sog. Drittland ist nicht geplant; gleichwohl ist natürlich bei Internetseiten nicht ausgeschlossen, dass diese auch aus Ländern aufgerufen werden, die über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen. Für die von Eventbrite vorgenommene Verwendung der Teilnehmerdaten verweisen wir auf deren Datenschutzhinweise. Denn die sind für die entsprechende Datenverarbeitung verantwortlich. Die Datenschutzhinweise von Eventbrite findest du z.B. hier: https://www.eventbrite.de/l/LegalTerms/ Eventbrite speichert personenbezogene Daten auf Servern in den USA. Zur Wahrung geltenden Rechts bei der Datenübertragung zwischen der EU und unseren Servern in den USA ist Eventbrite unter der EU-US-Datenschutzschild-Vereinbarung unter der Aufsicht des US-Handelsministeriums zertifiziert. Eventbrites Zertifizierung ist seit dem 14. Oktober 2016 wirksam. Auf die Informationen zum EU-US-Datenschutzschild wird unmittelbar in deren Datenschutzrichtlinien verlinkt. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die Privacy Shield Zertifizierung keine ausreichende Grundlage für die Datenübertragung. Wir verweisen jedoch auf unser berechtigtes Interesse an einem technisch einwandfreien Online Angebot und seiner wirtschaftlich-effizienten Gestaltung und Optimierung gem. Art.6 Abs. 1 lit.f DSGVO. Weiter benutzen wir für die Durchführung des Hackathons Slack und Zoom. Rechtsgrundlage für die Nutzung von „Zoom“ ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Wir nutzen das sog. „EU“-Cluster von Zoom. Dabei findet die Verarbeitung personenbezogener Daten von Meeting-Teilnehmenden ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union statt. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA oder ein sonstiges Drittland findet grundsätzlich nicht statt. Wir haben mit „Zoom“ einen Auftragsverarbeitungsvertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln geschlossen. Die Datenschutzhinweise von ZOOM findet ihr hier: Zoom: https://zoom.us/de-de/privacy.html Auch für die Nutzung von Slack ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO die Rechtsgrundlage. Auch mit denen haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen und umfangreiche Einstellungen vorgenommen, um den Schutz Eurer Daten sicherzustellen. Die Datenshcutzhinweise von Slack findet Ihr hier: Slack: https://slack.com/intl/de-de/trust/privacy/privacy-policy Nach Beendigung des Hackathons werden alle vom Teilnehmer übermittelten Daten gelöscht soweit diese nicht zur Gewinnvergabe, zur Verwertung der eingeräumten Nutzungsrechte an den Ergebnissen oder aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Als Betroffener gem. DS-GVO haben die Teilnehmer folgende Rechte: • Recht auf Auskunft • Recht auf Berichtigung • Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Die Teilnehmer können von Jägermeister jederzeit unentgeltlich Auskunft darüber erhalten, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden und auch konkret welche Daten gespeichert werden sowie eine Kopie der gespeicherten Daten verlangen. Die Teilnehmer können ferner unrichtige Daten berichtigen und vervollständigen lassen. Auch können die Teilnehmer die Löschung und Einschränkung der personenbezogenen Daten verlangen. Sofern anwendbar haben die Teilnehmer außerdem das Recht, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Teilnehmer oder einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner haben die Teilnehmer das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Ferner haben die Teilnehmer ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit Rechtsbehelfe einzulegen. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, der Einwilligung in die Datenverarbeitung bzw. der generellen Datenverarbeitung auf Grundlage eines berechtigten Interesses unter MASTJÄGERMEISTER DE GmbH, Jägermeisterstraße 7-15, 38296 Wolfenbüttel, E-Mail-Adresse: Events@jaegermeister.de mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. (8) Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover (9) Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: https://www.jagermeister.com/de-DE/impressum/datenschutz.

  1. Sonstiges Änderungen der Regeln und Bedingungen sind dem Veranstalter jederzeit vorbehalten. Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich regelmäßig auf der Internetseite über mögliche Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren. Jägermeister behält sich nach Maßgabe der folgenden Gründe vor, den Hackathon zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Jägermeister insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Hackathons nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen Jägermeister zu. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann Jägermeister von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
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